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Allgemeine Geschäftsbedingungen, Dr. Günter Larsen, AOB Haberloh


Allgemeines

Vertragsgegenstand, Angebot, Annahme, Vertragsschluß, Änderungen

Termine

Preise

Fälligkeit

Zur Druckdarstellung der AGBs

Mitwirkung des Kunden

Abwicklung des Auftrags, Zeitsperren, Abnahme

Urheberrechte, Nutzungsrechte

Zur "downloadbaren" Version der AGBs

Leistung als Referenzobjekt

Gewährleistung

Haftung

Schlussbestimmungen



1. Allgemeines

Auch ich komme um das sogenannte "Kleingedruckte" leider nicht herum. Meine Geschäftsbedingungen haben das Ziel, die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien verbindlich und fair zu regeln. Grundlage eines Angebotes und eines Vertrages sind daher immer die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, deren Kenntnisnahme und Einbeziehung Sie mit einer Auftragsbestätigung anerkennen. Von diesen AGB insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden werden nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung anerkannt.

Warum?


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2. Vertragsgegenstand, Angebot, Annahme, Vertragsschluß, Änderungen

Meine Angebote gelten zwei Wochen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Ist Gegenstand des Angebotes die Erstellung eines Anwendungsprogrammes (bspw. einer Datenbankanwendung), ist Grundlage des Angebotes die vorherige Besprechung. Der Kunde soll mein Angebot auf die Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung (fachliche Feinspezifikation), die aus dieser Besprechung resultiert, überprüfen. Durch Annahme meines Angebotes erkennt der Kunde gleichzeitig an, dass mein Angebot die Ergebnisse der Besprechung vollständig erfasst. Der Vertrag kommt grundsätzlich erst mit der schriftlichen Bestätigung des Angebotes oder der Unterzeichnung des Vertrages durch den Kunden zustande. Ich behalte mir vor, die Leistung auch ohne vorherige schriftliche Bestätigung anzubieten. Der Vertrag kommt in solchen Fällen durch die Annahme der vereinbarten Leistung unter Geltung dieser Geschäftsbedingungen zustande. Als Entgegennahme der vereinbarten Leistung gilt insbesondere die Entgegennahme eines Datenträgers, der Daten enthält (bspw. Datenbanken). Änderungen des Auftrags bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen Vereinbarung. Beide Parteien sind berechtigt, unter Angabe wichtiger Gründe den anderen Vertragspartner aufzufordern, über Änderungen des Vertrages zu beraten und zu verhandeln. Soweit der Kunde Änderungen der durch den Vertrag spezifizierten Leistungen wünscht, werde ich überprüfen, ob die gewünschten Änderungen durchführbar sind und die dadurch entstehenden Aufgaben vom vereinbarten Preis umfaßt sind oder einen weiteren Auftrag notwendig machen. Erzielen die Parteien innerhalb einer Frist von drei Wochen seit der ersten Aufforderung zur Verhandlung keine Einigung oder andere Vereinbarung, werden sie den Auftrag entsprechend des ursprünglichen Vertrages realisieren.

Warum?


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3. Termine

Ich bin bestrebt, vereinbarte Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten. Ich werde Termine mit dem Kunden möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 BGB ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (insbesondere die nicht rechtzeitige Mitwirkung) habe ich nicht zu vertreten und berechtigen mich, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Daten, Angaben und Informationen des Kunden entstehen, führen nicht dazu, dass ich in Verzug gerate. Die daraus resultierenden Mehrkosten hat der Kunde selbst zu tragen. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten oder Teile umfassen, bin ich berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen.

Warum?


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4. Preise

Bei offensichtlichen Rechen- bzw. Schreibfehlern habe ich ein Recht zur Korrektur. Dies gilt auch bei bereits erstellten Rechnungen. Wenn nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise in Euro. Sie gelten nur für das vorliegende Angebot.




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5. Fälligkeit

Soweit nichts anderes vereinbart, gilt für die Fälligkeit der Vergütung: Die Vergütung ist zahlbar binnen zehn Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzüge. Wenn erkennbar ist, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, bin ich berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten, Vorkasse zu verlangen oder bei vereinbarter Teilzahlung Leistungen auszusetzen. Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so ist er nicht berechtigt über meine erbrachten Leistungen zu verfügen.




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6. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde unterstützt mich bei der Erfüllung meiner vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Bereitstellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit dies zur Durchführung des Auftrags erforderlich ist. Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, mir im Rahmen der Vertragsdurchführung Materialien (Daten, Texte usw.) zu beschaffen, hat der Kunde diese in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Der Kunde stellt sicher, dass ich die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Rechte an den Materialien erhalte.

Warum?


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7. Abwicklung des Auftrags, Zeitsperren, Abnahme

Nach Fertigstellung der Arbeiten übergebe ich die Leistungen dem Kunden in geeigneter Weise für einen Zeitraum von zwei Wochen zur Ansicht und Überprüfung. Nach dieser Frist ist der Kunde zur Nutzung der übergebenen Arbeiten nur dann befugt, wenn eine Abnahme der Arbeiten erfolgt. Der Kunde ist zur Abnahme der Leistungen bis zum Ablauf der Überprüfungsfrist verpflichtet, sofern die Leistung den vereinbarten Anforderungen entspricht. Besteht die Leistung in der Erstellung eines Anwendungsprogrammes, erfolgt die Abnahme durch den Auftrag zur Freischaltung des Programms. Sofern dies nach Art der übergebenen Leistung notwendig ist, werde ich dem Kunden die in dem Auftrag beschriebene Leistung nach Abnahme in geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen (z.B. Entfernung der zeitlichen Sperre, Übergabe eines Datenträgers, Übersendung der erforderlichen Daten).

Warum?


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8. Urheberrechte, Nutzungsrechte

In der Regel ist jeder an mich erteilte Auftrag ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Alle Entwürfe und fertigen Arbeiten unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen mir insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu. Die Entwürfe und fertigen Arbeiten dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt mich, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Anwendungsprogramme werden in der Regel durch eine programmierte Zeitsperre nach Ablauf der Test- und Überprüfungsfrist unbrauchbar. Eingriffe in diesen Schutz der Anwendungsprogramme durch den Kunden oder durch unbefugte Dritte berechtigen mich, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Gleiches gilt für die Eingriffe in einen kompilierten Programmcode. Ich übertrage dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung an den Kunden über. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

Warum?


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9. Leistung als Referenzobjekt

Ich bin berechtigt, den Kunden in meiner Werbung als Referenzkunden nennen. Dazu gehört auch die öffentliche Demonstration und der Hinweis auf meine erbrachten Leistungen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

Warum?


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10. Gewährleistung

Ich verpflichte mich, jeden Auftrag mit der größtmöglichen Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig und vertraulich zu behandeln. Nach Übergabe der fertigen Arbeit wird der Kunde diese unverzüglich auf etwaige Mängel untersuchen und mir solche umgehend mitteilen, wie es sich aus § 377 HGB ergibt. Verletzt der Kunde diese Pflicht, stehen ihm Rechte hinsichtlich solcher Sachmängel, die bei einer ordnungsgemäßen Erstuntersuchung offensichtlich gewesen wären, nicht mehr zu. Ansprüche gemäß § 634 BGB wegen Sach- und Rechtsmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der fertigen Arbeit, sofern der Kunde ein Vollkaufmann ist. Besteht die Leistung in der Erstellung eines Anwendungsprogrammes gilt für die Gewährleistung folgendes: aa) Bei unberechtigten Veränderungen an dem überlassenen Anwendungsprogramm ist das Gewährleistungsrecht auf die Wiederherstellung des Lieferzustandes beschränkt (Überschreiben aller vorgenommenen Änderungen unter Berechnung des damit verbundenen Aufwandes). Ein Beheben etwaig auftretender Fehler unter Erhaltung unzulässig vorgenommener Änderungen kann nur über einen zusätzlichen Auftrag erfolgen. bb) Die von mir gelieferten Anwendungen werden in meinem System auf Lauffähigkeit getestet. Ich übernehme jedoch keine Gewähr, daß die Anwendungsprogramme auf allen Computern fehler- und unterbrechungsfrei arbeiten, insbesondere nicht, dass sie mit anderen vom Kunden ausgewählten Programmen zusammenarbeiten.

Warum?


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11. Haftung

Ich hafte, sofern die Vereinbarung keine anders lautenden Regelungen trifft, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für alle Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit hafte ich nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Kunden an Dritte erteilt werden, übernehme ich gegenüber dem Kunden keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit mich kein Auswahlverschulden trifft. In diesen Fällen trete ich lediglich als Vermittler auf. Mit der Abnahme der durchgeführten Arbeiten durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Daten (insbesondere Daten und Texte). Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes hafte ich nicht.

Warum?


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12. Schlussbestimmungen

Sofern sich aus dem Auftrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort stets mein Sitz. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt im Übrigen das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Verden, sofern der Kunde Vollkaufmann ist. Ich bin auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.



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